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BFH Beschluss v. - III B 63/87

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betreibt einen Großhandel mit Möbeln und Rohmaterial für den Innenausbau. U. a. im Zusammenhang mit der Erweiterung der Möbelausstellungshalle und der Errichtung einer Materiallagerhalle für ihre Betriebsstätte in A beantragte sie für die Streitjahre jeweils eine Investitionszulage zur Konjunkturbelebung gemäß § 4 b des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1975. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA- ) gewährte die Investitionszulage unter Vorbehalt der Nachprüfung zunächst im wesentlichen antragsgemäß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 194
BFH/NV 1989 S. 194 Nr. 3
MAAAB-29407

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BFH, Beschluss v. 02.09.1988 - III B 63/87 -nv-

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