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BFH Urteil v. - VII R 13/86

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Landwirt und Milcherzeuger. Mit Schreiben vom 2. Juli 1984 teilte die Molkerei F., an die der Kläger Milch abliefert, mit, daß seine Anlieferungs-Referenzmenge nach § 4 der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGVO) 289 600 kg betrage. Gegen diese Festsetzung legte der Kläger am 23. Oktober 1984 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Hauptzollamt - HZA -) Einspruch mit dem Antrag ein, die Referenzmenge auf 298 375 kg festzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 196
BFH/NV 1987 S. 196 Nr. -1
PAAAB-29111

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BFH, Urteil v. 05.08.1986 - VII R 13/86 -nv-

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