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BFH Beschluss v. - IX R 36/85

Die Klägerin und der Beigeladene machten als Mitglieder einer Erbengemeinschaft für ein Mietwohngrundstück im Streitjahr 1979 als Werbungskosten von 1978 erwachsenen Instandhaltungsaufwendungen gemäß § 82 b EStDV die Hälfte in Höhe von rd. 30 000 DM gegenüber dem FA erfolglos geltend; das FA stellte den Einnahmeüberschuß auf 10 000 DM fest. Das FG wies die Klage ab, nachdem es den von dem Feststellungsbescheid 1979 mitbetroffenen Miterben zum Verfahren beigeladen hatte; der Beigeladene hatte keine Anträge gestellt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 353
QAAAB-28892

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BFH, Beschluss v. 16.01.1986 - IX R 36/85 -nv-

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