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BFH Urteil v. - VII R 22/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war seit dem 1. Januar 1974 alleiniger Geschäftsführer einer GmbH. Die GmbH war die Tochtergesellschaft einer Verwaltungs- und Finanzierungs-GmbH (Muttergesellschaft). Über das Vermögen der GmbH wurde am 9. Oktober 1974 das Konkursverfahren eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die GmbH mit angemeldeten, aber nicht abgeführten Lohn- und Kirchensteuern einschließlich Ergänzungsabgabe und Stabilitätszuschlag ab Juli 1974 in Rückstand. Am 1. Oktober 1974 hatte sie - vertreten durch den Kläger - zur Sicherung der Lohnsteueransprüche eine Anzahl Kundenforderungen an den Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) abgetreten. Das FA vereinnahmte hiervon einen Teil, führte aber, nachdem der Konkursverwalter auf die Anfechtbarkeit der Abtretungen hingewiesen hatte, die vereinnahmten Beträge an die Konkursmasse zurück.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 227
BFH/NV 1987 S. 227 Nr. -1
MAAAB-28435

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BFH, Urteil v. 12.03.1985 - VII R 22/84 -nv-

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