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BFH 29.06.1993 VI R 77/91
Lohnsteuer; | Einkommen eines Polizeibeamten zur Reinigung seiner Diensthemden (§ 9 EStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Aufwendungen eines Polizeibeamten für die Reinigung seiner Diensthemden sind als WK abziehbar. (2) Zur Ermittlung der WK bei Reinigung typischer Berufskleidung mit der privaten Waschmaschine.