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BFH Urteil v. - I R 380/83

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Der Kläger, der nach Abschluß des ersten juristischen Staatsexamens in der Zeit von 1971 bis Mai 1978 mit gelegentlichen Unterbrechungen in einem Ausbildungsverhältnis als Rechtsreferendar stand, erstattete im Mai 1980 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) für sich und seine Ehefrau (Klägerin), mit der er seit März 1972 verheiratet war, Selbstanzeige wegen Steuerverkürzungen in den Jahren 1970 bis 1979. Für diese Jahre hatten die Kläger keine Steuererklärungen abgegeben. Der Kläger gab hierbei neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit beider Ehegatten Einkünfte aus Beratungstätigkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zweier Eigentumswohnungen in jeweils geschätzter Höhe an und sagte eine alsbaldige Einreichung der entsprechenden Steuererklärungen zu.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 742
UAAAB-28078

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 11.12.1985 - I R 380/83 -nv-

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