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Steuerfreiheit der Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten verfassungswidrig?
Hessisches FG lässt Klageverfahren ruhen
Unter dem Aktenzeichen 10 K 2114/04 E ist beim FG Münster zurzeit die Klage eines Finanzrichters und seiner Ehefrau auf Gleichbehandlung vor dem EStG gemessen an der einkommensteuerlichen Behandlung der Bundestagsabgeordneten, die etwa ein Drittel ihrer Gesamtbezüge steuerfrei erhalten, ohne Berufskosten nachweisen zu müssen, anhängig (s. NWB EN-Nr. 1203/2004). Ziel des Musterverfahrens ist also die Gleichbehandlung vor dem EStG (vgl. Art. 3 Abs. 1 GG). Als Reaktion hierauf lässt das das Klageverfahren 8 K 2/03 mit Einverständnis der Beteiligten so lange ruhen, bis das Musterverfahren endgültig rechtskräftig entschieden ist.
Stein des Anstoßes. . .
ist die einkommensteuerliche Behandlung der Bundestagsabgeordneten, die etwa ein Drittel ihrer Gesamtbezüge steuerfrei vereinnahmen (vgl. § 3 Nr. 12 Satz 1, § 22 Nr. 4 Satz 2 EStG i. V. mit § 12 Abs. 2 AbgG). Die Volksvertreter sind während des aktiven Diensts im Vergleich zum „normalen” Bürger, aber auch im Vergleich zu Richtern (selbst im Vergleich zu Bundesverfassungsrichtern) sogar mehrfach begünstigt. Sie erhalten vom Staat jährlich 42 612 € (ohne Einzelnachweis) für angebliche B...