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BFH 22.07.1993 VI R 103/92

Lohnsteuer; | Grundkurs in einer gängigen Fremdsprache (§§ 9, 12 EStG)

Aufwendungen für einen Lehrgang, der Grundkenntnisse in einer gängigen Fremdsprache vermittelt, sind nicht als WK abziehbar ( mit Hinweisen zur beruflichen Veranlassung von Aufwendungen, zur gesetzlichen Typisierung und zum Abzugs- und Aufteilungsverbot sog. gemischter Aufwendungen).

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