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Ende der 183-tägigen Schonfrist bei der internationalen Arbeitskräftegestellung – Neukommentierung des Arbeitgeberbegriffs im OECD-Musterabkommen
I. Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im DBA-Recht
1. Die Relevanz des Arbeitgeberbegriffs
Im Recht der DBA ist die Frage, welcher Staat die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuern darf in den dem Art. 15 OECD-MA nachgebildeten deutschen DBA-Bestimmungen geregelt. Demnach dürfen diese Einkünfte grundsätzlich im Tätigkeitsstaat (= Quellenstaat) besteuert werden. In Deutschland sind diese Einkünfte grundsätzlich unter Progressionsvorbehalt steuerfrei zu stellen, wenn nach dem jeweiligen DBA Deutschland zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung die Befreiungsmethode nach dem Vorbild des Art. 23A OECD-MA vereinbart hat und keine Rückfallklausel greift. Solche Rückfallklauseln, aufgrund derer Deutschland bei nicht nachgewiesener Besteuerung im Quellenstaat anstelle der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode wechselt, enthalten die DBA mit Dänemark, Italien, Kanada (bis 2000), Neuseeland, Norwegen, Schweden, den USA und Österreich (ab 2003). Zur Vermeidung sog. „weißer Einkünfte” versendet die deutsche Finanzverwaltung auf Grundlage der in den DBA enthaltenen Auskunftsklauseln regelmäßig „Spontanauskünfte”. S. 922
Ab dem ...