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Ansparrücklage für Luxus-Pkw
Eine Ansparrücklage für einen Pkw kann nach dem Urt. des FG Düsseldorf v. - 7 K 5808/02 E auch dann auf der Bemessungsgrundlage der ungekürzten Anschaffungskosten gebildet werden, wenn die hierauf entfallenden AfA wegen der Unangemessenheit des Aufwands nicht in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar wären.