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Kreditfinanzierter Beitritt zu geschlossenen Immobilienfonds
Weiterentwicklung der BGH-Rechtsprechung
Die Ausgangslage
In mehreren Entscheidungen hat der zweite Senat des BGH im Juni dieses Jahres zur Rückzahlungsverpflichtung bei kreditfinanzierten Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds Stellung bezogen.
, DStR 2004 S. 1354 ff.; v. - II ZR 395/01, DStR 2004 S. 1356 ff.; v. - II ZR 374/02, DStR 2004 S. 1353 ff.; v. - II ZR 385/02, DStR 2004 S. 1358 f.; v. - II ZR 393/02, DStR 2004 S. 1346 ff.; v. - II ZR 407/02, DStR 2004 S. 1352 f.
Die Zivilsenate des BGH müssen sich zunehmend mit Not leidenden geschlossenen Immobilienfonds beschäftigen. Ein besonderes Problem stellt sich, wenn der Erwerb der Fondsbeteiligung fremdfinanziert erfolgt ist. Zunächst hatte der BGH zu der umstrittenen Frage der Anwendbarkeit des VerbrKrG (§§ 491 ff. BGB n. F.) auf den fremdfinanzierten Erwerb von Fondsbeteiligungen Stellung bezogen.
, NJW 2003 S. 2821 ff.
Diese Rechtsprechung hat er zugunsten des getäuschten Anlegers nunmehr weiter ausgebaut.
Das Problem
Die Anleger hatten sich in den zu entscheidenden Fällen alle an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform von BGB-Gesellschaften beteiligt, die insbesondere in Immobil...