Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirtschaftsförderung | Senkung der Zinsen für ERP-Förderkredite
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Zinsen für alle neu zugesagten ERP-Förderkredite mit Wirkung zum 22. 9. 2004 um 0,25 %-Punkte bzw. 0,50 %-Punkte gesenkt. Der ERP-Regelzinssatz beträgt damit zukünftig in den neuen Ländern und Berlin 4 % und im übrigen Bundesgebiet 4,25 % nominal bei 100 %iger Auszahlung. In dem für Existenzgründer besonders wichtigen Programm ERP-Kapital für Gründung wird der Zinssatz vom fünften bis zehnten Jahr ebenfalls um 0,25 %-Punkte auf den Zinssatz von 5,50 % bzw. 5,75 % ermäßigt. Die Zinsstaffel für die stark subventionierten ersten vier Jahre bleibt mit 0 % im ersten Jahr, und 3 %, 4 % und 5 % in den folgenden drei Jahren unverändert.