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Mietrecht | technischer Standard einer Altbauwohnung
Der Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung kann mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung (ein Übergabeprotokoll mit dem Wortlaut „Die Räume werden wie gesehen übergeben“ reicht dazu nicht aus) jedenfalls einen Mindeststandard erwarten, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt. Hierzu gehört, dass zumindest ein größeres Haushaltsgerät wie Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Elektrogeräte wie etwa Staubsauger in der Wohnung benutzt werden können. Ebenso muss das Badezimmer über eine Stromversorgung verfügen, die nicht nur eine Beleuchtung, sondern auch den Betrieb von kleineren elektrischen Geräten über eine Steckdose ermöglicht. Knarrgeräusch...