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Einkommensteuer | keine steuerneutrale Realteilung in den Jahren 1999 und 2000 (§ 16 EStG)
Nach dem (n. v.) ist unter Realteilung ertragsteuerlich die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern zu verstehen, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunternehmer ihm bei der Aufteilung zugewiesene WG in ein anderes BV überführt. Nach allgemeinen Grundsätzen würde der Vorgang als Betriebsaufgabe der Mitunternehmerschaft anzusehen sein und damit zur Aufdeckung aller stillen Reserven im BV der Mitunternehmerschaft führen. Durch das StEntlG 1999/2000/2002 war eine steuerneutrale Realteilung in Einzel-WG in den Jahren 1999 und 2000 ausgeschlossen. Durch die BFH-Rspr. ist bereits geklärt i. S. des § 115 FGO, wie der Aufgabegewinn unter Berücksichtigung fortbestehender Verbindlichkeiten zu berec...