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Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG beim gewerblichen Grundstückshandel
Gem. rkr. , F (EFG 2004 S. 1116) kann ein im Umlegeverfahren erworbenes Grundstück teilweise Objekt eines gewerblichen Grundstückshandels sein. Der Gewinn sei nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln, wenn der Stpfl. die Grundstücksgeschäfte als private Geschäfte behandelt hat.