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Lohnsteuer | Nachweis der doppelten Haushaltsführung ausländischer Saisonarbeitskräfte
Mit Erl. v. - 3 - S 235.2/34 (NWB EN-Nr. 1004/2004) hat das FinMin Baden-Württemberg für polnische AN, die nur für drei Monate im Inland tätig sind (sog. Saison-AN, z. B. als Erntehelfer), Erleichterungen beim Nachweis des eigenen Hausstands im Ausland beschlossen. Um die Prüfung zu erleichtern, hat es die Finanzverwaltung nunmehr auch den kroatischen, rumänischen, slowakischen, slowenischen, tschechischen und ungarischen Saisonarbeitskräften gestattet, den Nachweis des eigenen Hausstands im Ausland durch eine von der Heimatbehörde ausgestellte amtliche Bestätigung zu erbringen ().