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Überblick über die Rechtsprechung des BFH zur Finanzgerichtsordnung im Jahr 2003
I. Klagearten
1. Anfechtungs- und Verpflichtungsklage
Ein Stpfl. kann auch durch die Festsetzung einer zu niedrigen Steuer oder einer Erstattung in seinen Rechten verletzt sein, wenn sich die Festsetzung in späteren Veranlagungszeiträumen zu seinen Ungunsten auswirken kann. Für eine Beschwer genügt, dass sich wegen der Bindung des Verzichts auf die Kleinunternehmerbesteuerung für mindestens fünf Kj nach § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG ein für den Stpfl. wegen höherer Vorsteuerbeträge zunächst günstiger Verzicht auf die Nichterhebung der Steuer in den folgenden vier Kj nachteilig auswirken kann (, BStBl 2003 II S. 904).
Es ist i. d. R. nicht Aufgabe des Testamentsvollstreckers, öffentlich-rechtliche Pflichten der Erben zu erfüllen. Etwas anderes gilt, wenn nach dem auch im Besteuerungsverfahren entsprechend anwendbaren § 2213 BGB das FA Steueransprüche, die sich gegen den Nachlass richten, wozu auch in der Person des Erblassers entstandene Steuerschulden gehören, gegen den Testamentsvollstrecker geltend macht, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses zusteht. In einem solchen Fall ist der Steuerbescheid ...BStBl 2003 II S. 867