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Nicht mit zweierlei Maß messen – Ertragsteuerliche Behandlung von US-Lebensversicherungsfonds
Zum Hintergrund: Seit über zwei Jahren hat sich auf dem deutschen Fondsmarkt eine neue Anlageklasse etabliert, die sog. Lebensversicherungs-Zweitmarktfonds, die amerikanische, britische und auch zunehmend deutsche gebrauchte Lebensversicherungen erwerben. Im steuerlichen Fokus stehen hier insbesondere Fonds, die in gebrauchte US-amerikanische Lebensversicherungen investieren (vgl. dazu näher Bader/Weidinger, NWB F. 3 S. 12947). Die an die Anleger zufließenden Erträge aus den Ablaufleistungen sind nur insoweit steuerpflichtig als sie aus dem angesparten Kapitalstock stammen und damit zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Der Anteil, der auf die Risikorücklage der Versicherung entfällt, enthält keine Zinsen und ist daher systembedingt nicht einkommensteuerpflichtig.
1. Finanzverwaltung stuft Tätigkeit als gewerblich ein
Diese vermögensverwaltende Konzeption der US-Policenfonds versucht die Finanzverwaltung – aus offenbar fiskalpolitischem Interesse heraus – in diversen Erlassen mit der Keule der Gewerblichkeit zu erschlagen (vgl. , DB 2004 S. 1643; , NWB EN-Nr. 99...