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BFH 29.04.1993 IV R 16/92

Einkommensteuer; | nachträgliche Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit (§§ 18, 24 Nr. 2 EStG)

Die Erbin eines verstorbenen Kunstmalers erzielt durch Veräußerung der zum Nachlaß gehörenden Bilder nachträgliche Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit (). Nach Auffassung des Senats gehören Einkünfte aus einer ehemaligen (früheren) künstlerischen Tätigkeit beim Erben des Künstlers auch dann zu den Einkünften aus künstlerischer Tätigkeit, wenn der Erbe nicht selbst Künstler ist. Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit liegen dann vor, wenn die Einkünfte in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit stehen, insbesondere ein Entgelt für die im Rahmen der ehemaligen Tätigkeit erbrachten Leistungen darstellen (Hinweis auf ,BStBl III 592; v. , BStBl II 487).

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