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IWB 18/2004 S. 882

Moldawien | Gesetz über das Budget der Staatlichen Sozialversicherung für 2004

Das Gesetz (s. ABl der Republik Moldawien, Nr. 1-5/2004) legt u. a. die Höhe der staatlichen Sozialabgaben fest. Sie beträgt für Arbeiter und Angestellte 28 % des Bruttolohns oder -gehalts. Für Beschäftigte der Landwirtschaft gilt ein Abgabesatz von 10 %. Für Rentner und Schwerbehinderte gilt ein Abgabesatz von 4,5 % ihres Einkommens. Je Kind ist ein Beitrag von 50 Lei zu entrichten. Auch Selbständige müssen Sozialabgaben zahlen. Für sie beläuft sich der Abgabesatz allgemein auf 10 % ihres Nettogewinns oder Honorars.

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