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Bulgarien | Neufassung der Gesetze über die Körperschaftsteuer, Einkommensteuer für natürliche Personen und Umsatzsteuer
Die o. g. Gesetze treten in ihrer Neufassung mit den Novellierungen von Juni 2004 am in Kraft (s. ABl der Republik Bulgarien, Nr. 53/2004). Die Steuerregelungen wurden in Vorbereitung Bulgariens für den Beitritt zur EU stärker den EU-Normen angepasst. Die Steuersätze (Körperschaftsteuersatz allgemein 19,5 %, für Versicherungsinstitute 7 %, Lebensversicherungen 2 %; Einkommensteuersätze 12 %, 22 %, 26 % und 29 %; Umsatzsteuersatz 20 %) bleiben unverändert. Der Steuersatz auf Dividenden und Liquidationsanteile beträgt 15 %. Geringfügig verändert wurden z. B. die Patentsteuern, die anstelle der Einkommensteuersätze in Form von Pauschalsteuern auf bestimmte selbständige Tätigkeiten bei Jahresumsätzen des Vorjahres bis zu 50 000 Lewa angewandt werden können.