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Einkommensteuer | Arbeitgeberanteile für französische Sozialversicherung nicht steuerfrei gem. § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG
Arbeitgeberanteile, die ein inl. Arbeitgeber für einen unbeschränkt stpfl. französischen Arbeitnehmer an eine französische Sozialversicherung entrichtet, sind Arbeitslohn, der nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG von der Steuer befreit ist, wenn die Abführung auf vertraglicher Grundlage erfolgt (). • Hinweis: Zum Arbeitslohn gehören grundsätzlich auch Beiträge, die ein Arbeitgeber für die Zukunftssicherung eines Arbeitnehmers an einen Dritten leistet (vgl. , BStBl II 2000, S. 408 m. w. N.); denn die Zukunftssicherung fällt in den Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers. Nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG sind Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers steuerfrei, soweit der Arbeitgeber dazu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen geset...