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IWB Nr. 18 vom Seite 897 Fach 11a Seite 768

EuGH-Verfahrensreport: Indirekte Steuern (Stand: August 2004)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Urteile

1. Rs. C-17/01 (Walter Sudholz)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 522 und 682 f.

Tenor:

1. Die Prüfung des Verfahrens, das zum Erlass der Entscheidung 2000/186/EG des Rates v. zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von den Art. 6 und 17 der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG) abweichende Regelungen anzuwenden, geführt hat, hat keinen Mangel erkennen lassen, der die Gültigkeit dieser Entscheidung beeinträchtigen könnte.

2. Art. 3 der Entscheidung 2000/186 ist ungültig, soweit er die rückwirkende Geltung der Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland durch den Rat der Europäischen Union ab dem vorsieht.

3. Art. 2 der Entscheidung 2000/186 entspricht den inhaltlichen Anforderungen des Art. 27 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates v. geänderten Fassung und ist nicht ungültig.

Rechtsgrundlage:

Art. 6, 17 und 27 der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG) sowie Art. 2 und 3 der Entscheidung des Rates v. zur Einschränkung des Vorsteuerabzugs in Deutschland.

2. Rs. C-77/01 (EDM)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 533 f. und 683 f.

Tenor:

1. In eine...

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