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BFH 07.07.2004 X R 24/03, NWB 39/2004 S. 305

Abgabenordnung | Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung (§§ 85, 88, 93, 97, 162 AO)

Das BFH-Urt. v. - X R 24/03 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine tatsächliche Verständigung zwischen einem Stpfl. und der für seine Besteuerung zuständigen FinBeh, deren Gegenstand die Übernahme von Steuerschulden Dritter ist, bindet die für die Besteuerung der Begünstigten zuständigen FinBeh nicht, wenn diese am Zustandekommen der tatsächlichen Verständigung nicht beteiligt waren. (2) Ob die FinBeh den Sachverhalt ermittelt, darf nicht ihrem eigenen Gutdünken und/oder der Initiative oder dem Belieben der Beteiligten überlassen bleiben. Nur soweit die FinBeh die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln kann, hat sie sie zu schätzen. Erst im Rahmen einer solchen Schätzung lässt die Rspr. des BFH tatsächliche Verständigungen zu. (3) Eine Berufung auf Treu und Glauben setzt regelmäßig...

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