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FG München Urteil v. - 9 K 3780/03

Gesetze: EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG § 63 Abs. 1 S. 2

Kindergeldanspruch bei teilweiser Vollzeiterwerbstätigkeit neben dem Studium

Kindergeld 2001

Leitsatz

Ein volljähriges Kind, das neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgeht, befindet sich – auch in den Zeiten der Semesterferien – so lange weiter in Berufsausbildung, als es das Studium ernsthaft und nachhaltig betreibt und noch nicht abgeschlossen hat. Die Rechtsprechung, wonach Kinder, die einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, nicht für Zwecke des Kindergeldes zu berücksichtigen sind, greift nicht ein, wenn ein studierendes Kind während eines Studiums, z.B. in der den Sommerferien, einer Berufstätigkeit nachgeht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAB-26445

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 30.06.2004 - 9 K 3780/03

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