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Personengesellschaft | Wechsel von der Stellung als Kommanditist in die eines persönlich haftenden Gesellschafters
Für den Gesellschafter, der von der Stellung als Kommanditist in die Stellung als persönlich haftender Gesellschafter wechselt, sind sämtliche Anteile am Verlust des Wj, in dem der Beteiligungswechsel stattgefunden hat, ausgleichsfähig. Der Beteiligungswechsel wird bereits mit dem Gesellschafterbeschluss wirksam, ohne dass es auf die Eintragung im Handelsregister ankäme. Die Umwandlung der Rechtsstellung eines Kommanditisten in diejenige eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters hat gem. (BFH/NV 2004 S. 1228) nicht zur Folge, dass der für ihn bereits festgestellte verrechenbare Verlust in einen ausgleichsfähigen Verlust umzuqualifizieren ist.