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Zeitpunkt des Wechsels zur Einnahmen-Überschussrechnung
Gem. dem nrkr. (BFH-Az.: IV B 107/04) kann das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuss-Grundsätzen nur zu Beginn des Ermittlungszeitraums ausgeübt werden, und zwar durch schlichtes Verhalten dadurch, dass der Stpfl. keine Eröffnungsbilanz erstellt und keine Buchführung einrichtet, sondern Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzeichnet.