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Pensionszusagen bei einer GmbH & Co. KG
++ Kernaussagen ++Der folgende Beitrag behandelt die speziellen Fragen, die Pensionszusagen bei einer GmbH & Co. KG aufwerfen, und geht auch auf § 15a EStG ein. Er ergänzt die Darstellung in BBK 13/2004 F. 13 S. 4639 zu den Pensionszusagen an Mitunternehmer.
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++
Kurzgliederung ++ | |||||
I. | EinführungSteuerliche Behandlung von
Tätigkeitsvergütungen | III. | Bildung von
Pensionsrückstellungen | ||
II. | IV. | Probleme im Bereich des
§ 15a
EStG |
I. Einführung
Ein Mitunternehmer, z. B. der Kommanditist einer KG, steht prinzipiell dem Einzelunternehmer, der sich selbst keine Pensionszusage erteilen darf, gleich. Die in der Steuerbilanz einer PersGes gebildete Pensionsrückstellung für Gesellschafter ist daher nach dem Grundsatz der „korrespondierenden Bilanzierung” durch den Ansatz eines zeit- und betragsgleichen Aktivpostens in der Sonderbilanz des Gesellschafters zu neutralisieren (, BFH/NV 1998 S. 781).
Gibt bei einer GmbH & Co. KG die lediglich die Geschäfte der KG führende Komplementär-GmbH ihrem Geschäftsführer, der zugleich Kommanditist der KG ist, eine Pensionszusage, entsteht in der Person der GmbH eine ungewisse Verbindlichkeit, die in der Steuerbilanz der...BStBl 1993 II S. 792