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Umstellung der Rechnungslegung auf internationale Standards gem. IFRS 1
++ Kernaussagen ++IFRS 1 verlangt grundsätzlich die retrospektive Anwendung der im ersten Berichtszeitpunkt gültigen IFRS. Die Ausnahmen von der Grundregel sind durch Überarbeitung bestehender sowie Publikation neuer Standards seit originärer Veröffentlichung des IFRS 1 zum Teil verändert bzw. erweitert worden und vom Erstanwender zu beachten.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Einführung | IV. | Erleichterungswahlrechte | ||
II. | In IFRS 1 verwendete Begriffe | V. | Ausnahmeregelungen | ||
III. | Erstmalige Bilanzierung und Bewertung nach IFRS | VI. | Anhangangaben | ||
VII. | Zusammenfassung |
I. Einführung
Die im Juli 2002 verabschiedete EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (vgl. BBK 14/2002 F. 20 S. 665 ff.) verlangt von Unternehmen, die einen geregelten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, ihren Konzernabschluss für Gj, die am oder nach dem beginnen, nach den IFRS aufzustellen. Für Unternehmen, die nur Fremdkapital an einem geregelten Markt begeben haben oder die aufgrund einer Börsenzulassung in einem Nicht-EU-Staat andere international anerkannte Standards (z. B. US-GAAP) anwenden, kann eine durch den nationalen Gesetzgeber wählbare Verlängerung des Stichtags auf Gj, die am oder nach dem beginnen, gewährt werden. Der deutsche Ge...