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Körperschaftsteuer | steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Geschäftsguthaben der Genossenschaften
Die OFD Münster hat in einer Kurzinformation v. - Nr. 6/2004 erklärt, dass die Rückzahlung von Geschäftsguthaben der Genossenschaft insoweit als Leistung gem. § 38 KStG zu beurteilen ist, die grds. eine KSt-Erhöhung auslösen kann (vgl. Tz. 44 des , BStBl 2003 I S. 575), als sie die Einzahlungen zum Geschäftsguthaben – bezogen auf den Jahreszeitraum – übersteigt. Die Rückzahlungen und Einzahlungen sind jeweils zum Schluss des Wj zu saldieren. Diese Regelung gilt für alle Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG.