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Einkommensteuer | Verluste aus Argentinienanleihen nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG abziehbar
Mit Urt. v. - 10 K 2963/03 E (Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 62/04) hat das FG Münster entschieden, dass Schuldverschreibungen der Republik Argentinien, die nach deren Zahlungseinstellung von der Deutschen Börse auf sog. flat-Handel umgestellt wurden, dadurch nicht zu Finanzinnovationen i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c EStG geworden sind. Nach dieser Vorschrift handelt es sich um Finanzinnovationen, wenn Stückzinsen nicht besonders in Rechnung gestellt worden sind. Allerdings konnte durch die bloße Veränderung der Marktpraxis dieser Tatbestand nicht erfüllt werden, hierfür wäre eine Zustimmung des Emittenten erforderlich gewesen, die nicht gegeben war. Insofern verbleibt es bei der Beurteilung dieser Papiere als normalverzinsliche Schuldverschreibungen. Dieselbe Auffassung hat das