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NWB Nr. 38 vom Seite 2927

Vorzeitiger Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht

von Rechtsanwalt FAStR Steuerberater Dipl. Finanzwirt (FH) Hellmut Götz, Freiburg

In seinem Urt. v. - II R 3/01 (BStBl 2004 II S. 429) hat der II. Senat des BFH die in der Literatur (vgl. Meincke, ErbStG § 7 Anm. 55) kritisierte Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfüllt.

1. Zum Sachverhalt (vereinfacht)

Ein Geschäftsanteil an einer GmbH war mit einem lebenslänglichen Nießbrauchsrecht zugunsten der M (Mutter des Kl.) belastet. Im Jahr 1993 verkauften der Kl. und die anderen Mitgesellschafter ihre Geschäftsanteile an der GmbH, wobei die Übertragung der Anteile „frei von Rechten Dritter” erfolgen sollte. Um den Verkauf nicht zu behindern, verzichtete M auf ihr Nießbrauchsrecht. Das FA, dem der Wegfall des Nießbrauchsrechts als Folge des Anteilsverkaufs erst 1996 bekannt wurde, sah hierin einen Nießbrauchsverzicht der M zu Gunsten des Kl. und setzte aus der Schenkung von M gegen den Kl. Schenkungsteuer fest. Seiner Steuerberechnung legte das FA den Kapitalwert des Nießbrauchsrechts der M nach dem Zeitraum des Verzichts zugrunde.

2. Urteilsbegründung

Der BFH bewertete den Wegfall des Nießbrauchsrechts, dem M zugestimmt und f...

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