Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Düsseldorf 18.02.2004 13 K 4740/00, IWB 17/2004 S. 877

Abgabenordnung | gemeinschaftsrechtliche Grundfreiheiten schränken Ermessensausübung bei § 160 AO ein

Im Lichte der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten ist es grundsätzlich unangemessen, im Rechtsverkehr mit beschränkt haftenden Gesellschaften englischen Rechts nach § 160 AO die Benennung der Zahlungsempfänger zu verlangen (, rkr., EFG 2004, S. 1019). • Hinweis: Im Streitfall bestand bei objektiver Betrachtung Anlass für die streitigen Benennungsverlangen. Ein Benennungsverlangen ist grundsätzlich dann rechtmäßig, wenn aufgrund der Lebenserfahrung die Vermutung nahe liegt, dass der Empfänger einer Zahlung den Bezug zu Unrecht nicht versteuert hat. Hier war nach den Ermittlungen des FA zu vermuten, dass die wirtschaftlich verantwortlichen Personen nicht die Gesellschafter der englischen Limiteds waren, sondern dass sich diese in den Nie...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen