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Einführung von „ADVANCE PRICING AGREEMENTS” (APA) in Italien
Bereits seit mehreren Jahren besteht in Italien die Möglichkeit, bei gewissen Rechts- oder Sachverhaltsfragen (z. B. in Bezug auf die vom Gesetz angeführten Tatbestände einer Missbrauchsgestaltung oder in Bezug auf die Freistellung von der Hinzurechnungsbesteuerung im Rahmen der CFC-Gesetzgebung) von der Finanzverwaltung eine verbindliche Auskunft einzuholen. Mit Gesetzesdekret Nr. 269 vom (verwandelt in ein ordentliches Gesetz Nr. 326 v. ) wurde erstmals die Möglichkeit einer Vorwegvereinbarung über die steuerliche Anerkennung einer für die Zukunft geplanten Verrechnungspreisgestaltung eingeführt („Advance Pricing Agreement”). Das Gesetz verwendet dafür den Begriff „Internationales Ruling nach internationalen Standards” und beschreibt den Anwendungsbereich wie folgt: auf Verrechnungspreise, Dividenden, Lizenz- und Zinszahlungen bei internationalen Geschäftsbeziehungen. Die vom Gesetz neu eingeführte Regelung konnte bisher keine Anwendung finden, weil das Finanzministerium dazu noch entsprechende Durchführungsbestimmungen veröffentlichen musste. Dies ist nun mit Schreiben der Finanzverwaltung vom geschehen.
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag des Steuerpflichtigen und endet mit...