Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Hinzurechnungsbesteuerung bei neuen Vertriebsstrukturen
Die Funktionsverlagerung ins (niedrig besteuernde) Ausland spielt seit einiger Zeit eine immer größer werdende Rolle im internationalen Steuerrecht. International tätige Konzerne verlagern sowohl Produktions- als auch zentrale Vertriebsfunktionen ins Ausland, u. a. auch deshalb, weil die Steuersituation dort oft günstiger ist als im Inland (vgl. Baumhoff, in: Piltz/Schaumburg (Hrsg.), a. a. O., S. 73; Burkert, IStR 2003, S. 320 und 356). Gerade im Bereich bestehender Vertriebsstrukturen sind hierbei in den letzten Jahren Veränderungen zu bemerken. Dabei werden Vertriebstochtergesellschaften, die die Waren zuvor als Eigenhändler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vertrieben haben, nunmehr als Kommissionäre tätig, wobei sie im eigenen Namen aber auf Rechnung der Muttergesellschaft handeln (vgl. Kroppen, Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 1997/1998, S. 152; ders., IWB 1997, F. 3 Gr. 2 S. 745; ders., DAI Jahrestagung Wiesbaden 2004, Tagungsunterlagen, S. 530). Aber nicht nur auf der Vertriebsseite, sondern auch auf der Beschaffungsseite ist die Einschaltung von Tochtergesellschaften denkbar, die die Waren an andere Konzerngesellschaften wei...