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Wichtig für Alleinerziehende: Steuerklasse II vor dem 20. 9. 2004 beantragen
Voraussetzung für die Gewährung der Steuerklasse II ist die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24b EStG. Dies setzt insbesondere voraus, dass der Arbeitnehmer Alleinerziehender ist und zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihm ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht. Rückwirkend zum kann der Entlastungsbetrag auch gewährt werden, wenn der Alleinerziehende für ein volljähriges Kind Kindergeld erhält, z. B. weil sich das Kind noch in Schul- oder Berufsausbildung befindet (s. dazu Bernhard, NWB F. 2 S. 8501, 8503). Arbeitnehmer, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können die Steuerklasse II hingegen nicht erhalten.
Wichtig: Die Bescheinigung der Lohnsteuerklasse II auf der Lohsteuerkarte 2005 erfolgt nur, wenn der alleinerziehende Arbeitnehmer gegenüber der Gemeinde schriftlich rechtzeitig vor dem versichert, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende vorliegen und ihm seine Verpflichtung bekannt ist, die Eintragung umgehend ändern zu lassen, wenn diese Voraussetzungen wegfallen. Ein Vordruck liegt in allen Gemeinden und ...