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GmbH | Schadensersatz durch vertragswidrige Gewinnverwendung
Haben die Parteien in einem Kaufvertrag über GmbH-Geschäftsanteile vereinbart, dass der für einen bestimmten Stichtag festzustellende Gewinn der Gesellschaft dem Verkäufer zustehen soll, so ist es den Gesellschaftern i. d. R. verwehrt, gem. § 29 Abs. 2 GmbHG eine anderweitige Gewinnverwendung zu beschließen. Vereiteln die Gesellschafter durch einen solchen Beschluss den Gewinnauszahlungsanspruch des Anteilsverkäufers, so sind sie gem. diesem gegenüber unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet.