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Provisionszahlungen bei Grundstücken als Minderung der Anschaffungskosten
Erhält der Grundstückserwerber im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag vom Vermittler dieses Geschäfts eine Provision, die keine besonderen, über die Anschaffung hinausgehenden Leistungen abgelten soll, so mindert diese Zahlung gem. dem (BFH/NV 2004 S. 1100) die Anschaffungskosten der Immobilie i. S. des § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.