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Hinzurechnungsbesteuerung und phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen: Die faktische Abschaffung der Hinzurechnungsbesteuerung?
I. Einleitung
Die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7–14 AStG
steht seit der Unternehmenssteuerreform (Gesetz zur Entlastung der Unternehmen
und zur Senkung der Steuersätze – Steuersenkungsgesetz (StSenkG) v.
, BGBl I 2000, S. 1433, BStBl I 2000, S. 1428) unter dem Verdacht,
in hohem Maße systemwidrig zu sein (Wassermeyer, IStR 2001, S. 113, 115
ff.; ders., IStR 2000, S. 193; Rättig/Protzen, IStR 2000, S. 394). Nun
scheint der Gesetzgeber auf bestem Wege, auch Sachverhalte der
Hinzurechnungsbesteuerung zu unterwerfen, für die bislang der Schutz von
DBA galt. Es deutet sich insofern ein vorläufiges Ende der Bestrebungen
von Seiten der Finanzverwaltung und des Gesetzgebers an, die
Hinzurechnungsbesteuerung auch für Einkünfte der sog.
„IFSC-Gesellschaften” in den „Dublin Docks”
anzuwenden. Unter Missbrauchsgesichtspunkten war ein Durchgriff nicht gelungen
(, BStBl II 2000, S. 222). Ein
Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung zu diesem Urteil blieb ohne Erfolg
(
IV B 4 - S 1300 - 65/01, BStBl I 2001, S.
243). Sogar die Einführung des § 42 Abs. 2 AO, als Reaktion auf die
„Dublin Docks”-Rechtsprechung des BFH, ermöglichte es nicht,
über die §§ 7–14 AStG bzw. § 42 AO auf die Gewinne
der irischen Gesell...