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Investitionszulage | Eigentumswohnung in einer Wohnanlage des betreuten Wohnens zulagenbegünstigt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a InvZulG 1999)
Eine Wohnung, die in der Wohnform des „betreuten Wohnens” genutzt wird, dient nach dem regelmäßig Wohnzwecken und ist daher investitionszulagenbegünstigt. – Anmerkung: Für eine überalternde Gesellschaft ist die Entscheidung von einiger Bedeutung, so lange eine „Nutzung zu Wohnzwecken” Voraussetzung für Fördermaßnahmen ist. Der sog. demographische Faktor wird denn auch im Urteil ausdrücklich erwähnt. Entscheidend für die Abgrenzung der Nutzung zu Wohnzwecken von der eher einem Krankenhausaufenthalt vergleichbaren Unterbringung in einem Altersheim ist die eigenständige Haushaltsführung durch den Mieter. In diesem Fall erzielt der Vermieter auch Einkünfte aus VuV. Die Frage nach gewerblichen Einkünften würde sich erst dann stellen, wenn sich der Vermie...