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NWB Nr. 35 vom Seite 2739 Fach 18 Seite 869

Grundlagen des Dokumentenakkreditivs

von Rechtsanwalt Klaus Vorpeil, Gau-Bickelheim

I. Rechtsnatur des Dokumentenakkreditivs

Das Wesen eines Dokumentenakkreditivs besteht in der Zusicherung einer Bank, unter eigener Haftung unabhängig vom Grundgeschäft innerhalb eines bestimmten Zeitraums an den Begünstigten gegen Vorlage der in dem Akkreditiv verlangten Dokumente eine Gegenleistung durch Zahlung, Akzeptierung oder Negoziierung zu erbringen. Das Akkreditiv ist ein Rechtsinstitut eigener Art und enthält ein abstraktes Schuldversprechen i. S. des § 780 BGB. Die aus einem Akkreditiv verpflichtete Bank kann sich aufgrund des konstitutiven Einwendungs- und Einredeausschlusses weder auf Mängel des Deckungs- noch des Valutaverhältnisses berufen. Das Akkreditiv ist unabhängig von dem zugrunde liegenden Kaufvertrag. Aus dem Kaufvertrag können gegenüber dem Akkreditivanspruch keine Einwendungen und Einreden geltend gemacht werden. Jede Art von Leistungsstörung in dem Valutaverhältnis zwischen dem Akkreditivauftraggeber und dem Begünstigten ist unbeachtlich. Umgekehrt folgt für den Exporteur noch kein Anspruch aus dem Akkreditiv, wenn er den Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt hat. Dafür ist vielmehr erforderlich, dass die Akkreditivbedingungen erfüllt sind. Auf der anderen Seite hat de...

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