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Sachliche Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung
Grundsätze und Auswirkungen der neueren BFH-Rechtsprechung
Die Rechtsprechung des BFH nimmt eine Betriebsaufspaltung an, wenn zwischen einem Betriebsunternehmen und einem Besitzunternehmen eine personelle und sachliche Verflechtung besteht, wobei an diese Voraussetzungen strenge Anforderungen zu stellen sind (, BStBl 1972 II S. 63, 65). Eine sachliche Verflechtung liegt demnach vor, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen ein Wirtschaftsgut zur Nutzung überlassen hat, das für das Betriebsunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Hinsichtlich dieser Voraussetzung ist die Rechtsprechung des BFH zuungunsten der Steuerpflichtigen verändert worden.
I. Die ältere BFH-Rechtsprechung
Die ältere Rechtsprechung des BFH zur Frage, wann ein Wirtschaftsgut für das Betriebsunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage ist, ging von der Rechtfertigung für die Existenz des Tatbestandsmerkmals der sachlichen Verflechtung aus. Sie besteht darin, dass das Betriebsunternehmen ohne die überlassene wesentliche Betriebsgrundlage seinen Betrieb in der Form, wie es ihn mit Hilfe der überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlage führt, nicht fortführen kann und deshalb der oder die Besitzunte...BStBl 1993 II S. 245, 246BStBl 1997 II S. 44, 46BStBl 2002 II S. 363, 364