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Statistik über die Einspruchsbearbeitung bei den Finanzämtern im Jahr 2003
Das Bundesministerium der Finanzen hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder die folgenden Daten zur Einspruchsbearbeitung bei den Finanzämtern im Jahr 2003 zusammengestellt:
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Unerledigte Einsprüche am | 2 282 294 | |||
Eingegangene Einsprüche (Veränderung gegenüber Vorjahr: + 6,7 %) | 3 546 514 | |||
Erledigte Einsprüche (Veränderung gegenüber Vorjahr: + 3,2 %) | 3 493 281 | |||
davon erledigt durch | ||||
– Rücknahme des Einspruchs | 719 243 | (= 20,6 %) | ||
– Abhilfe | 2 292 583 | (= 65,6 %) | ||
– Einspruchsentscheidung | 481 455 | (= 13,8 %) | ||
Unerledigte Einsprüche am | 2 335 527 |
„Masseneinsprüche”, die wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit von Rechtsnormen eingelegt wurden, sind in der Statistik nur teilweise enthalten.
Abhilfen beruhen häufig darauf, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder Aufwendungen geltend gemacht bzw. belegt werden. Aus einer Abhilfe kann daher nicht „automatisch” geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid fehlerhaft war.
Ferner kann auch keine Aussage zum Anteil der von den Steuerbürgern angefochtenen Verwaltungsakte getroffen werden. Hierfür müsste die Zahl der jährlich erlassenen Verwaltungsakte bekannt sein. Daten hierzu liegen dem BMF nicht vor, zumal mit dem E...