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Leistungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern
Umsatzsteuerlicher Gesamtüberblick
I. Unternehmereigenschaft der Beteiligten
1. Unternehmereigenschaft des Gesellschafters
Unternehmer im Sinne des UStG kann jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausführt (Abschn. 16 Abs. 1 UStR). Daher kommt als Unternehmer jede natürliche oder juristische Person in Betracht. Abweichend vom Ertragsteuerrecht sind umsatzsteuerlich auch nicht rechtsfähige Personenvereinigungen Unternehmer.
a) Steuersubjekt
Umsatzsteuerlich ist zunächst einmal die Gesellschaft selbst Unternehmer. Ein Gesellschafter einer Personengesellschaft wird allein aus seiner Stellung als Mitunternehmer heraus nicht zum Unternehmer im Sinne des UStG (, BStBl 1995 II S. 915). Unternehmereigenschaft des Gesellschafters ist nicht gegeben, wenn der Gesellschafter eine im Gesellschaftsverhältnis übliche Leistung erbringt, die durch die Beteiligung am Gewinn oder Verlust abgegolten ist und für die kein besonderes Entgelt berechnet wird. Derartige Gesellschafterbeiträge sind in aller Regel Bareinlagen sowie die Erbringung von üblichen Arbeitsleistungen für die Gesellschaft, z. B. im Rahmen der Geschäftsführertätigkeit.
Ei...BStBl 2003 II S. 36BStBl 2004 I S. 240