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Der neue Bauherren- und Fondserlass
Die Finanzverwaltung hat mit (BStBl 2003 I S. 546) einen neuen Bauherren- und Fondserlass veröffentlicht. Dieser ersetzt den bisherigen 4. Bauherrenerlass, allerdings wurde der Anwendungsbereich auch auf andere Fondsarten jenseits der Immobilienfonds erweitert. Neu sind auch die Ausführungen zur Abgrenzung der Hersteller- von der Erwerbereigenschaft bei Fonds, die im Wesentlichen den Regelungen im geänderten Medienerlass (, BStBl 2001 I S. 175, geändert durch , BStBl 2003 I S. 406; s. hierzu NWB F. 3 S. 12681 ff.) entsprechen.
I. Aufbau des Fondserlasses
Der Aufbau des Fonderlasses entspricht den Regelungen des 4. Bauherrenerlasses. Er gliedert sich in einen ersten Abschnitt, der sich mit Gesamtobjekten und vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger, also in der Regel Bauherrenmodellen, befasst und in einem zweiten Abschnitt, der sich mit geschlossenen Fonds auseinandersetzt. Damit soll erreicht werden, dass sich die in der Praxis bisher vom Erlass angesprochenen Initiatoren, Berater oder Außenprüfer weiterhin in dem für Außenstehende unübersichtlichen und fa...