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NWB Nr. 34 vom Seite 2621

Entwurf eines Richtlinien-Umsetzungs-Gesetzes (EURLUmsG)

von Regierungsdirektor Winfred Bernhard, Berlin

Die Bundesregierung hat am beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (EURLUmsG) in den Deutschen Bundestag einzubringen. Die wesentlichen Änderungen betreffen das Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Außensteuer- und Investmentsteuerrecht, das Umsatzsteuerrecht sowie das Steuerberatungsrecht.

Neben weiteren materiell-rechtlichen Änderungen werden mit dem Gesetzentwurf zahlreiche redaktionelle Fehler berichtigt. Das Gesetz bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

1. Umsetzung der sog. Mutter-/Tochter-Änderungsrichtlinie

Mit dem Gesetzentwurf soll die vom Rat am beschlossene sog. Mutter-/Tochter-Änderungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Von der Umsetzung ist insbesondere § 43b EStG betroffen, der die Mutter-/Tochter-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt.

Die Mutter-/Tochter-Richtlinie hat die Beseitigung der Doppelbesteuerung von Gewinnen zum Ziel, die eine in einem Mitgliedstaat ansässige Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ausschüttet. Zu diesem Zweck hat der Mitgliedstaat der Muttergesellschaft die Aussch...

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