Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBV Nr. 8 vom Seite 39

Persönliche Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen

Redaktion

Der , II ZR 218/03, II ZR 402/02, hat die persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen gegenüber Anlegern anerkannt. Entscheidend ist der Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen und individuellem Kaufentschluss des Anlegers im jeweiligen Einzelfall. Gelingt dieser Kausalitätsnachweis, wobei dem Anleger im Einzelfall eine große zeitliche Nähe seines Aktienerwerbs zur falschen Ad-hoc-Mitteilung als Beweiserleichterung zugute kommen kann, kann er – bei Vorliegen auch der subjektiven Voraussetzungen der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung – grundsätzlich verlangen, im Wege der Naturalrestitution so gestellt zu werden, wie er stehen würde, wenn die für die Veröffentlichung Verantwortlichen ihrer Pflicht zur wahrheitsgemäßen Mitteilung nachgekommen wären.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Erben und Vermögen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen