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Umsatzsteuer | keine Teilnahme am Vorsteuer-Vergütungsverfahren bei Vermutung einer inländischen Geschäftsleitung
(1) Der Begriff der Geschäftsleitung in § 51 Abs. 3 UStDV a. F. ist i. S. des § 10 AO auszulegen. (2) Es obliegt dem Anspruchsteller darzulegen, dass bei begehrter Vorsteuervergütung nach § 18 Abs. 9 UStG keine inländische Geschäftsleitung besteht. (3) Ergeben sich sowohl nach dem tatsächlichen Geschehensablauf als auch nach dem Vortrag des Anspruchstellers Zweifel, dass keine inländische Geschäftsleitung vorliegt, gehen diese zu Lasten des Anspruchstellers (, EFG 2004, S. 610). • Hinweis: Die Klin., ein Transportunternehmen in der Form einer GmbH luxemburgischen Rechts, begehrte die Vergütung von Vorsteuern aus Leasingraten für das Streitjahr 1997. Das Vorsteuervergütungsverfahren setzt nach § 18 Abs. 9 UStG i. V. mit §§ 59 bis 61 UStDV voraus, dass es sich um einen im Ausland ansässigen Unternehmer ha...BStBl II 2003, S. 819