Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | zur Eigenbeteiligung von Arbeitnehmern an der Altersversorgung (§ 3 Nr. 63 EStG)
In einer wird ausführlich erörtert, wie AN-Beteiligungen, die an bestimmte Zusatzversorgungseinrichtungen (u. a. Kirchliche Zusatzversorgungskasse Darmstadt, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL –, Bahnversicherungsanstalt, Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt – ZVK Sachsen-Anhalt –) geleistet werden, steuerlich zu behandeln sind (vgl. dazu auch Harder-Buschner/Myßen, NWB Aktuelles, Heft 26/2004 S. 1965).