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Die Auswirkungen des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes auf die gesetzliche Rentenversicherung
I. Einführung
Ein weiterer Baustein der Agenda 2010 betrifft auch die gesetzliche Rentenversicherung (RV). Das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitgesetz) v. (BGBl 2004 I S. 1791) bringt hierbei versteckte Veränderungen bei der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch spürbare Einschnitte auf der Leistungsseite. Die Rentenformel, namentlich die Ermittlung des aktuellen Rentenwerts gem. § 68 SGB VI, wurde u. a. dahingehend modizifiziert, dass bei zukünftigen Rentenanpassungen durch den „Nachhaltigkeitsfaktor” die Rentenbezieher zu 1/4 an den Veränderungen der Relation zwischen der demographischen Entwicklung und den Veränderungen in der Erwerbstätigenquote beteiligt werden. Eine „Minus-Anpassung” wird ausgeschlossen (§ 68 Abs. 6 SGB VI).
II. Keine Versicherungsfreiheit in der „Ich-AG”
Bezieher eines Existenzgründerzuschusses nach § 421l SGB III (sog. „Ich-AG”) konnten bislang die an sich bestehende Versicherungspflicht nach § 2 Nr. 10 SGB VI unterlaufen, indem sie die selbständige Tätigkeit nur geringfügig i. S. des § 5 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI ausübten (Gewinn nicht mehr als 400 € mtl.). Diese Möglichkeit besteht ab dem nicht mehr, so dass alle „Ich-AG's” ab diesem Zeitpunkt versicherungspfl...